Immobiliengutachten
Als öffentlich bestellte und vereidete Sachverständige für die Bewertung von unbebauten und bebauten Grundstücken bin ich darauf vereidigt, unabhängig und unparteiisch zu handeln. Der richtige Wert Ihrer Immobilie, bietet Ihnen Sicherheit und versetzt Sie in eine komfortable Situation beim Kauf oder Verkauf Ihrer Immobilie sowie bei den Themen Erbe oder Schenkungen. Das bedeutet: Dritte, denen meine Gutachten vorgelegt werden, können sich auf die Ergebnisse verlassen.
Ein solches neutrales Gutachten stärkt zugleich die Position des Auftraggebers, weil die Wertermittlungen oder gutachterliche Stellungnahmen unabhängig und unparteiisch sind, werden öffentlich bestellte Sachverständige als Gerichtsgutachter bevorzugt beauftragt – so verlangen es die Prozessordnungen deutscher Gerichte. Ein Sachverständigengutachten bzw. eine Immobilienbewertung ist umfangreich. Selbst ein normales Verkehrswertgutachten eines Einfamilienhaus umfasst in der Regel mehr als 35 Seiten. Die inhaltlichen Anforderungen werden im Wesentlichen durch die Immobilienbewertungsverordnung, Bewertungsgesetz und die Beleihungswertverordnung vorgegeben. Hierdurch wird ein einheitlicher Bewertungsmaßstab und -vorgaben sichergestellt. Dies ist erforderlich da Wertgutachten beispielsweise auch vom Finanzamt zur Steuerbemessung oder in Gerichtsverfahren (Zugewinnberechnung, Pflichtteilsansprüche oder Erbauseinandersetzungen, etc.) verwendet werden.