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Immobilien Gutachten Deutschland

Immobiliengutachten allgemein

Als öffentlich bestellte und vereidete Sachverständige für die Bewertung von unbebauten und bebauten Grundstücken bin ich darauf vereidigt, unabhängig und unparteiisch zu handeln.

Der richtige Wert Ihrer Immobilie, bietet Ihnen Sicherheit und versetzt Sie in eine komfortable Situation beim Kauf oder Verkauf Ihrer Immobilie sowie bei den Themen Erbe oder Schenkungen. Das bedeutet: Dritte, denen meine Gutachten vorgelegt werden, können sich auf die Ergebnisse verlassen.

Ein solches neutrales Gutachten stärkt zugleich die Position des Auftraggebers, weil die Wertermittlungen oder gutachterliche Stellungnahmen unabhängig und unparteiisch sind, werden öffentlich bestellte Sachverständige als Gerichtsgutachter bevorzugt beauftragt – so verlangen es die Prozessordnungen deutscher Gerichte.

Ein Sachverständigengutachten bzw. eine Immobilienbewertung ist umfangreich. Selbst ein normales Verkehrswertgutachten eines Einfamilienhaus umfasst in der Regel mehr als 35 Seiten.

Die inhaltlichen Anforderungen werden im Wesentlichen durch die Immobilienbewertungsverordnung, Bewertungsgesetz und die Beleihungswertverordnung vorgegeben.

Hierdurch wird ein einheitlicher Bewertungsmaßstab und -vorgaben sichergestellt. Dies ist erforderlich da Wertgutachten beispielsweise auch vom Finanzamt zur Steuerbemessung oder in Gerichtsverfahren (Zugewinnberechnung, Pflichtteilsansprüche oder Erbauseinandersetzungen, etc.) verwendet werden.

Gründe für ein Wertgutachten

Privatrechtliche Gründe

  • Zur Feststellung des Verkehrswertes vor (oder auch nach) einem Kauf einer Immobilie und Kaufvertragsstreitigkeiten
  • Zur Beurteilung bei Vermögensstreitigkeiten im Erbfall oder bei Ehescheidungen
  • Bei Vormundschafts- und Pflegschaftsangelegenheiten zur unabhängigen Verkehrswertermittlung

Steuerrechtliche Gründe

  • Bei der Prüfung von Erbschafts- und Schenkungssteuerbescheiden des Finanzamtes
  • Bei der Ermittlung von Gebäudewerten im Rahmen von ansetzbaren Abschreibungen (AfA)
  • Bei der Übernahme von Firmenvermögen

Gründe im Bereich von Banken und Versicherungen

  • Ermittlung des Immobilienwertes bei dinglich gesicherten Darlehen
  • Ermittlung des Wiederbeschaffungs- oder Zeitwertes zur Festlegung von Deckungssummen und der Versicherungsprämie

Weitere Gründe

  • Zwangsversteigerungen
  • Erbbaurechtsbewertungen
  • Bewertungen von Rechten und Lasten, wie Nießbrauchrechte, Wohnungsrechte oder weitere Belastungen
  • Mieterhöhungen, Feststellung der ortsüblichen Vergleichsmiete oder den Wohnwert einer Immobilie bei Unterhaltsansprüchen

Vorgehensweise

1. Ortsbesichtigung

Unmittelbar nach einer Beauftragung wird die zu bewertenden Liegenschaft besichtigen, um sich einen ersten Eindruck zu verschaffen. Dabei geht es vor allem um den Gesamteindruck der Immobilie. Es ist immer hilfreich, wenn der Auftraggeber, oder ein beauftragter Ansprechpartner, ebenfalls vor Ort sein kann. Gerade im Hinblick auf die notwendigen Unterlagen kann man so Zeit und Aufwand sparen. Für die Wertermittlung erforderliche Unterlagen sind vor allem:

  • Abschrift des Grundbuches
  • Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
  • Informationen über eventuelle öffentlich-rechtliche Einschränkungen (z.B. Denkmalschutz)
  • Auszug aus dem Liegenschaftskataster
  • Maßstäbliche Pläne (Grundriße und Schnitte), evtl. aus dem Bauantrag
  • Auskunft über das Baujahr und bekannte Umbauten und Erweiterungen
  • Bei Vermietungen: Mietverträge oder Mitteilung des aktuellen Mietzinses
  • Auskunft über Besonderheiten des Grundstückes und eventueller Altlasten

Meistens stellt sich beim Ortstermin heraus, daß diverse Unterlagen nicht vorliegen und es kann umgehend geklärt werden, wo diese anzufordern sind. Bei entsprechender Vollmacht werde ich mich um die Vervollständigung der Unterlagen kümmern.

2. Analyse der Unterlagen

Nach der Feststellung der Fakten vor Ort sowie dem Vorliegen der behördlichen Informationen, werden diese von ausgewertet und gewürdigt und nach den geltenden Vorschriften bewertet. Alle wertrelevanten Punkte werden im Gutachten berücksichtigt. Die gründliche Überprüfung und Auswertung ist eine unverzichtbare Voraussetzung, für ein sorgfältig recheriertes und fachlich fundiertes Sachverständigengutachten.

3. Erstellen des Gutachtens

Meine Gutachten sind systematisch aufgebaut und übersichtlich gegliedert. Es ist mir sehr wichtig, daß meine Gutachten zum Einen für den Nichtfachmann nachvollziehbar sind, zum Anderen muß jeder Fachmann meine Schlußfolgerungen überprüfen können.

Gutachten gliedert sich wie folgt:

  • Allgemeine Angaben (z. Bsp.: Zweck des Gutachtens, Mikro- und Makrolage)
  • Objektbeschreibung (Immobilienart, Nutzung, Baubeschreibung, Ausstattung etc.)
  • Bewertung
  • Zusammenfassung, Würdigung der Ergebnisse und Begründung der Verfahrenswahl und des ermittelten Werts.
  • Anlagen

UNTERLAGEN – CHECKLISTE
FÜR DIE IMMOBILIENBEWERTUNG

Zu jeder kompetenten und belastbaren Immobilienbewertung muss man sich auch mit den Unterlagen zum Bewertungsobjekt beschäftigen und diese auswerten. Nur so lassen sich alle wertrelevante Punkte durchleuchten und man kann ggf. schon im Vorfeld die Besonderheiten und Problematiken einer Immobilie aufspüren. Stellen Sie sich doch bitte einmal selbst die Frage, ob eine Immobilienbewertung über ein online-Portal (ohne fachliche Prüfung der Bauunterlagen, Einträge im Grundbuch, Lagepläne zur Bebaubarkeit des Grundstücks usw.) eine marktkonforme und verlässliche Wertermittlung sein kann?

Der Umfang der von uns benötigten Dokumente ist abhängig von der Art der zu bewertenden Immobilie. Sie können nachfolgend eine Vorauswahl der Immobilie treffen. Wir bitten Sie, die entsprechenden Unterlagen und Informationen beim Ortstermin in Kopie bereitzuhalten

Sollten Ihnen Unterlagen fehlen, so können wir diese (mit einer entsprechenden Vollmacht von Ihnen) gern auf Wunsch bei den zuständigen Behörden anfordern.

Der Umfang der von uns benötigten Dokumente ist abhängig von der Art der zu bewertenden Immobilie. Sie können nachfolgend eine Vorauswahl der Immobilie treffen. Wir bitten Sie, die entsprechenden Unterlagen und Informationen beim Ortstermin in Kopie bereitzuhalten.

CHECKLISTE ZUR BEWERTUNG EINER WOHNUNG

Wir bitten Sie, folgende Unterlagen und Informationen zur Verfügung zu stellen – per auch per E-Mail oder in Kopie bei der Objektbesichtigung:

  • Grundbuchauszug – komplett
  • Baulastenverzeichnis / bzw. Auskunft der Gemeinde, ob welche vorliegen.
  • Teilungserklärung inkl. Nachträge (liegen idR. bei der Hausverwaltung vor)
  • Amtlicher Katasterplan (Liegenschaftskarte)
  • Baujahr des Gebäudes
  • Bauunterlagen – vermaßt (Grundriss der Wohnung, ggf. Gebäudeschnitt, Ansichten)
  • Baubeschreibung (wenn vorhanden)
  • Angaben zur Wohnfläche
  • Angabe zu den Modernisierungen des Gebäudes und der Wohnung in den letzten 20 Jahren
  • Energieausweis
  • Angaben zum Denkmalschutz (wenn vorhanden)
  • Angaben zur Höhe der Miete (falls vermietet)
  • Sollten Sonderumlagen bereits beschlossen worden sein, diese ebenfalls

CHECKLISTE ZUR BEWERTUNG EINES Ein- und Zweifamilleinahuses

  • Grundbuchauszug
  • Baulastenverzeichnis
  • Amtlicher Katasterplan (Liegenschaftskarte)
  • Baujahr des Gebäudes
  • Bauunterlagen – vermaßt (Grundrisse, Gebäudeschnitt, Ansichten)
  • Baubeschreibung (wenn vorhanden)
  • Angaben zur Wohnfläche (kann auch durch uns ermittelt werden)
  • Angabe zu den Modernisierungen des Gebäudes in den letzten 15 Jahren
  • Energieausweis (kann auch durch uns erstellt werden)
  • Angaben zum Denkmalschutz (wenn vorhanden)
  • Angaben zur Höhe der Miete (falls zutreffend)

CHECKLISTE ZUR BEWERTUNG EINES MEHRFAMILIENHAUSES

  • Grundbuchauszug
  • Grundstücksgröße
  • Amtlicher Katasterplan (Liegenschaftskarte)
  • Baujahr des Gebäudes
  • Bauunterlagen – vermaßt (Grundrisse, Gebäudeschnitt, Ansichten)
  • Baubeschreibung (wenn vorhanden)
  • Angaben zur Wohnfläche und zur Nutzfläche (kann auch durch uns ermittelt werden)
  • Angabe zu den Modernisierungen des Gebäudes in den letzten 15 Jahren
  • Energieausweis (wenn vorhanden)
  • Angaben zum Denkmalschutz (wenn vorhanden)
  • Angaben zur Höhe der erzielten Miete
  • Angaben zu ggf. vorhandenen PKW-Stellplätzen

CHECKLISTE ZUR BEWERTUNG EINER GEWERBEIMMOBILIE

  • Grundbuchauszug
  • Grundstücksgröße
  • ggf. Teilungserklärung
  • Amtlicher Katasterplan (Liegenschaftskarte)
  • Baujahr des Gebäudes
  • Bauunterlagen – vermaßt (Grundrisse, Gebäudeschnitt, Ansichten)
  • Baubeschreibung (wenn vorhanden)
  • Angaben zur Nutzfläche (kann auch durch uns ermittelt werden)
  • Angabe zu den Modernisierungen des Gebäudes in den letzten 15 Jahren
  • Energieausweis (wenn vorhanden)
  • Angaben zum Denkmalschutz (wenn vorhanden)
  • Angaben zur Höhe der erzielten Miete
  • Angaben zum Hausgeld und zu der Instandhaltungsrücklage (wenn real geteilt)
  • Angaben zu ggf. vorhandenen PKW-Stellplätzen