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Leistungen / Wertermittlung

Wann eine Immobilienwertermittlung sinnvoll ist

Den Wert einer Immobilie zu kennen, ist vor allem dann erforderlich, wenn die Immobilie den Besitzer wechselt. Dies ist beim Kauf und Verkauf, aber auch bei Scheidungsverfahren, Vermögensaufteilungen, Erbauseinandersetzungen oder auch bei Zwangsversteigerungen der Fall.

Jeder Eigentümer einer Immobilie stellt sich früher oder später die Frage, wie viel das eigene Haus oder die eigene Wohnung eigentlich wert ist. Eine Antwort darauf erhält man mithilfe einer professionell durchgeführten Immobilienbewertung.

Man sollte hierbei keine vorschnellen Entscheidungen treffen, denn Angebote zur Immobilienbewertung gibt es viele. Von Online-Bewertungen über Immobilienexperten bis zu teuren Sachverständigen – welche Bewertungsmethode ist die beste?

Worauf es ankommt bei der Immobilienbewertung, wovon der Wert einer Immobilie abhängt und wen man damit beauftragen sollte, das erfahren Sie hier:

Unsere Tätigkeitsfelder

Privatrechtliche Gründe

  • Wertermittlung zum Zweck des Verkaufs oder Ankauf. (Deutschland / Spanien)
  • Wertermittlung in Scheidungsauseinandersetzungen (Ermittlung des Zugewinns oder Wohnwerts) (Deutschland / Spanien)
  • Wertermittlung bei Erbauseinandersetzungen (Wert zum Todestag) (Deutschland / Spanien)
  • Wertermittlung zum Zweck der Beleihung (Deutschland / Spanien)
  • Mietwertgutachten für die Ermittlung von verdeckten Gewinnausschüttung bei Immobilienvermögen in spanischen Gesellschaften (Spanien)
  • Mietwertgutachten (ortsübliche Vergleichsmiete / Marktmiete)  für die Begründung eines Mieterhöhnungsverlangen oder Wohnwertfeststellungen (Deutschland / Spanien)
  • Bewertung von Rechten und Belastungen: Nießbrauch, Wohnrechte, Leitungs- oder Wegerechte  (Deutschland / Spanien)

Steuerliche Gründe

  • Wertermittlung zum Zweck der Besteuerung, Erbschafts- Schenkungssteuer, AfA Gutachten / Kaufpreisaufteilung (Deutschland / Spanien)
  • Bewertung von Rechten und Belastungen: Nießbrauch, Wohnrechte, Leitungs- oder Wegerechte  (Deutschland / Spanien)
  • Bewertung von verstecken Reserven/ Gewinnen bei Übertragung in Privatvermögen, (Deutschland / Spanien)
  • Ermittlung des geringen gemeine Wertes bei Auseinandersetzungen mit den Finanzbehörden (Deutschland / Spanien)
  • AfA Gutachten und Aufteilung des Kaufpreises in Bodenwert und Gebäudewertanteil (steuerliche Bewertung)
  • Wertermittlung zum Zweck der Bilanzierung (Deutschland / Spanien)

Gerichtsgutachten

Als Gerichtsgutachter erfolgt die Beauftragung direkt über den Richter bzw. das Gericht.

Parteiengutachten um Ihren Anspruch dem Gericht darzulegen oder um noch eine außergerichtliche Lösung herbeizuführen.

Zwecke

  • Wertermittlung zum Zweck des Verkaufs
  • Wertermittlung in Scheidungsauseinandersetzungen (Ermittlung des Zugewinns)
  • Wertermittlung bei Erbauseinandersetzungen
  • Wertermittlung der Zwangsversteigerung (Deutschland)
  • Wertermittlung zum Zweck der Beleihung
  • Wertermittlung zum Zweck der Bilanzierung
  • IAS 40: Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
  • Wertermittlung zum Zweck der Besteuerung

Verfahren der Wertermittlung in Deutschland

DAS VERGLEICHSWERTVERFAHREN  
(§ 15 ImmoWertV)

Im Vergleichswertverfahren wird der Verkehrswert eines Objektes anhand von bekannten und aktuellen Kaufpreise von vergleichbaren Objekten ermittelt. Dabei müssen die maßgebenden Merkmale der zu vergleichenden Objekte (Baujahr, Konstruktion, Zustand) identisch sein. Die Vergleichsobjekte müssen in ausreichender Anzahl vorhanden sein, um qualifizierte Aussagen machen zu können. Gerade in ländlichen Regionen ist dies aber nicht der Fall. Demnach muss hier der Verkehrswert nach einem anderen Verfahren ermittelt werden.

Beispiel: Bodenwertbewertung oder Eigentumswohnungen

DAS SACHWERTVERFAHREN  
(§ 16 ImmoWertV)

Im Sachwertverfahren wird der Bodenwert und der Herstellungswert der baulichen Anlagen getrennt ermittelt. Beim Herstellungswert wird das Alter und der Zustand der Gebäude entsprechend berücksichtigt. Der Verkehrswert ergibt sich schlussendlich aus der Addition von Boden- und Gebäudewert. Da in diesem Verfahren ein möglicher Ertrag der Immobilie nicht berücksichtigt werden kann, wird das Sachwertverfahren hauptsächlich, bei dem eher die Nutzung oder das „schöner Wohnens“ des Grundstückes im Vordergrund steht.

Beispiel: Ein- und Zweifamilienhäuser oder Einfamilienhäuser mit Einliegerwohnungen.

DAS ERTRAGSWERTVERFAHREN
(§ 17 ImmoWertV)

Das Ertragswertverfahren wird angewendet, wenn neben den Verkehrswerten des Gebäudes und des Grundstückes, auch der mit dem Objekt erzielbare Ertrag (v.a. Miete) in die Wertermittlung eingehen soll bzw. muß. Dieses Verfahren findet vor allem Anwendung bei Gewerbebauten und Mehrfamilienwohnhäuser. Unter Berücksichtigung des aktuellen Mietzinses, der Restnutzungsdauer sowie der entsprechenden Zinssätze wird der Verkehrswert, unter Einbeziehung der aktuellen Marktdaten, ermittelt.